Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens.
Das Strafverfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) und der Jugendstrafprozessordnung (JStPO) geregelt. Im Strafgesetzbuch (StGB), im Jugendstrafgesetzbuch (JStG) und in verschiedenen Nebenerlassen (zum Beispiel im Strassenverkehrsgesetz) finden sich die Straftatbestände sowie mögliche Strafen und Massnahmen.
Ein Strafverfahren ist in verschiedene Phasen unterteilt: Das Vorverfahren, das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mit einem Strafbefehl abschliessen. Besonderheiten gibt es zudem beim abgekürzten Verfahren und bei Jugendlichen.
Strafbefehlsverfahren
Die Staatsanwaltschaft kann bei klarem Sachverhalt in Fällen leichterer Delinquenz einen Strafbefehl erlassen und Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von maximal sechs Monaten aussprechen.
Mehr Informationen zum Strafbefehl (Website Staatsanwaltschaft des Kantons Bern)
Besonderheiten beim abgekürzten Verfahren
Bei einer Anklage im abgekürzten Verfahren einigen sich die Staatsanwaltschaft und die beschuldigte Person im Vorfeld über Schuldsprüche und Sanktionen. Ist die beschuldigte Person in der Hauptverhandlung geständig und die vorgesehene Sanktion aus Sicht des Gerichts angemessen, wird die Anklage zum Urteil. Das abgekürzte Verfahren ist nur bei Erwachsenen möglich.
Informationen zu den Strafgerichten:
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