Die Regionalgerichte sind zuständig für Verfahren im Zivilrecht und im Strafrecht im Kanton Bern.
Die Regionalgerichte beurteilen erstinstanzlich alle Zivil- und Strafsachen, für die gemäss Gesetz nicht ein anderes Gericht zuständig ist. Zu den Fällen im Zivilrecht gehören zum Beispiel Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb- und sachenrechtliche Streitigkeiten sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Im Kanton Bern muss grundsätzlich bei jeder zivilrechtlichen Streitigkeit vorgängig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Gerichtsregionen
Im Kanton Bern gibt es vier Gerichtsregionen mit je einem Regionalgericht:
Regionalgericht Berner Jura-Seeland
in Biel und Moutier
Regionalgericht Emmental-Oberaargau
in Burgdorf
Regionalgericht Bern-Mittelland
in Bern
Regionalgericht Oberland
in Thun
In welcher Gerichtsregion welche Gemeinde liegt, finden Sie mit dem Gemeindesucher.
Zusammensetzung
In Zivilsachen entscheiden die Regionalgerichte grundsätzlich in Einerbesetzung (Einzelgericht). Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als CHF 15'000.00 entscheiden die Regionalgerichte in Dreierbesetzung mit einer Gerichtspräsidentin oder einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichter/innen, von denen je eine/r der Arbeitgeber/innenseite und der Arbeitnehmer/innenseite angehört.
In Strafsachen urteilen die Regionalgerichte als Einzelgerichte, wenn die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift eine Sanktion von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe beantragt. Beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren oder eine Verwahrung nach Art. 64 StGB, entscheiden die Regionalgerichte in Fünferbesetzung. In allen anderen Fällen urteilen die Regionalgerichte in Dreierbesetzung. Das Kollegialgericht in Dreier- oder Fünferbesetzung setzt sich zusammen aus einer Gerichtspräsidentin oder einem Gerichtspräsidenten sowie zwei oder vier Laienrichterinnen und Laienrichtern.