Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zwangsmassnahmengerichten des Kantons Bern.
Die Zwangsmassnahmengerichte sind zuständig für die Anordnung oder Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft, Gesuche um Entlassung aus der Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie weiterer Zwangsmassnahmen.
Mehr Informationen zum Thema Haft und andere Zwangsmassnahmen
Zudem ist das Kantonale Zwangsmassnahmengericht zuständig für die Überprüfung der von den Migrationsbehörden angeordneten Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.
Zwangsmassnahmengerichte im Kanton Bern
Im Kanton Bern gibt es ein Kantonales Zwangsmassnahmengericht in Bern und drei regionale Zwangsmassnahmengerichte in Biel, Burgdorf und Thun. Die Zwangsmassnahmengerichte entscheiden als Einzelgerichte.
Die regionalen Zwangsmassnahmengerichte treffen in den Gerichtsregionen Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau und Oberland strafrechtliche Haftentscheide und Entscheide über die Entsiegelung im Vorverfahren.
Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für Haftentscheide in der Gerichtsregion Bern-Mittelland sowie für Gesuche der kantonalen Staatsanwaltschaften, des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts und des Kantonalen Jugendgerichts.
Ebenfalls in die Zuständigkeit des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts fallen die Anordnung bzw. Genehmigung anderer strafrechtlicher Zwangsmassnahmen sowie die Überprüfung der von den Migrationsbehörden angeordneten Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.