Die Strafabteilung des Obergerichts ist letzte kantonale Instanz in Strafsachen. Sie besteht aus drei Strafkammern und einer Beschwerdekammer.
Alle Kammern der Strafabteilung fällen ihre Entscheide in Dreierbesetzung.
Die Strafkammern beurteilen
- Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Regionalgerichte, des kantonalen Jugendgerichts sowie des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts,
- Revisionsgesuche betreffend Urteile gegen Erwachsene,
- Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Bereich des Justizvollzugs.
Die Beschwerdekammer in Strafsachen beurteilt Beschwerden gegen
- Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft des Kantons Bern,
- Verfügungen, Beschlüsse und Verfahrenshandlungen der Regionalgerichte, des kantonalen Jugendgerichts sowie des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts,
- Strafprozessuale Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Bern,
- Nachträgliche gerichtliche Entscheide.
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