Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Vaterschaft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Anerkennung, Klage auf Feststellung und Anfechtung einer Vaterschaft.

Sind die Eltern im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes verheiratet, wird der Ehegatte automatisch als Vater im Zivilstandsregister eingetragen. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist dies nicht der Fall. Der Vater kann die Vaterschaft entweder anerkennen oder die Mutter oder das Kind kann auf Feststellung der Vaterschaft klagen.

Wenn der nicht biologische Vater im Zivilstandsregister eingetragen ist, weil er im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, kann er oder das Kind die Vaterschaft anfechten.

Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren?

Die Gerichte orientieren sich bei der Festlegung der Gerichtsgebühren an den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS).

Richtlinien des VBRS zur Festsetzung der Gerichtsgebühren und Vorschüsse in Zivilverfahren

Falls Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, entstehen zusätzliche Kosten.

Sie können ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen, wenn Sie die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten nicht bezahlen können. 

Mehr Informationen zum Thema unentgeltliche Rechtspflege

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