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Auflösung oder Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft und Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe.

Wie läuft eine Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ab?

Das Verfahren läuft unterschiedlich ab, je nachdem, ob Sie sich als Paar über die Auflösung und die Folgen der Auflösung einig sind oder nicht.

  • Sind Sie sich über die Auflösung der Partnerschaft und alle Folgen einig, können Sie eine Auflösungskonvention abschliessen.
  • Sind Sie sich über die Auflösung der Partnerschaft einig, nicht aber über alle Folgen, können Sie eine Teilkonvention abschliessen.
  • Sind Sie sich über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nicht einig, kann eine Partnerin oder ein Partner eine Klage auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einreichen.

Für das Auflösungsverfahren sind die Regionalgerichte am Wohnsitz einer der Parteien zuständig.

Welches Regionalgericht zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Wie können Sie eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie gemeinsam beim Zivilstandsamt erklären, dass Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen. 

Hier finden Sie mehr Informationen zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (Website Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern).

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