Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Zivilabteilung


Die Zivilabteilung des Obergerichts ist letzte kantonale Instanz in Zivilsachen. Sie hat zwei Zivilkammern. Zur Zivilabteilung gehören auch das Handelsgericht, das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht sowie die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen.

Die Zivilkammern fällen ihre Entscheide in Dreierbesetzung. Sie beurteilen

  • Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheide,
  • Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheide,
  • Streitigkeiten nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz,
  • Klagen gegen den Bund,
  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten von mindestens 100'000 Franken, die direkt beim Obergericht anhängig gemacht werden,
  • Schiedssachen im Sinne von Art. 356 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).
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