Die Zivilabteilung des Obergerichts ist letzte kantonale Instanz in Zivilsachen. Sie hat zwei Zivilkammern. Zur Zivilabteilung gehören auch das Handelsgericht, das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht sowie die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen.
Die Zivilkammern fällen ihre Entscheide in Dreierbesetzung. Sie beurteilen
- Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheide,
- Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheide,
- Streitigkeiten nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz,
- Klagen gegen den Bund,
- Vermögensrechtliche Streitigkeiten von mindestens 100'000 Franken, die direkt beim Obergericht anhängig gemacht werden,
- Schiedssachen im Sinne von Art. 356 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).
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