Das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht ist gerichtliche Beschwerdeinstanz im Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Bern. Es ist Teil der Zivilabteilung des Obergerichts.
Das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht fällt seine Entscheide grundsätzlich in Dreierbesetzung mit zwei Fachrichter/innen. Wenn sich keine fachspezifischen Fragen des Kindes- oder Erwachsenenschutzes stellen, entscheiden drei Oberrichter/innen. Die Verfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide
- der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Bern (KESB),
- von Ärztinnen und Ärzten und Einrichtungen im Zusammenhang mit einer fürsorgerischen Unterbringung (FU).