Auf dieser Seite finden Sie Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Zulassung und Anmeldung zur Anwaltsprüfung im Kanton Bern sowie Angaben zu den Kosten.
Aktuelle Hinweise
Termine und Anmeldefristen
Inhalt und Ablauf der Anwaltsprüfung
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Anmeldung
Um sich für die Anwaltsprüfung anzumelden, müssen Sie das folgende Anmeldeformular und die aufgeführten Unterlagen im Original fristgerecht per Post bei der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Bern einreichen. Unvollständige oder ausserhalb der Anmeldefristen eingereichte Anmeldungen werden zurückgewiesen.
Anmeldungsunterlagen:
- Ausgefülltes Formular «Anmeldung Anwaltsprüfung»
- Hochschuldiplom für den Master- oder Lizenziatsabschluss in Rechtswissenschaften
- Hochschuldiplom für den Bachelorabschluss
- Praktikumsbestätigungen mit Angaben zu Präsenzzeiten (Beschäftigungsgrad) und Unterbrechungen (Art. 6 APV) sowie eine allfällige Bewilligung zur praktischen Ausbildung in einem anderen Kanton oder bei der Bundesverwaltung (Art. 4 Abs. 3 APV)
- Bestätigung des Besuchs von Lehrveranstaltungen über Rechtsmedizin, gerichtliche Psychiatrie, Kriminologie und Anwaltsrecht an einer Universität sowie eine Kopie der Immatrikulationsbestätigung oder der gültigen Unicard desjenigen Semesters, in welchem die Vorlesung besucht worden ist. Der Besuchsnachweis kann zum Beispiel mit dem Formular «Besuchsnachweis Lehrveranstaltungen» der Universität Bern oder einem Testatheft erbracht werden. Wurde in einem der erwähnten Fächer im Bachelor- oder Masterstudium eine Prüfung absolviert, so genügt das entsprechende Notenblatt als Bestätigung
- Bestätigung des Besuchs eines Buchhaltungskurses
- Kopie des Passes oder der Identitätskarte
Wenn Sie den schriftlichen oder mündlichen Teil der Anwaltsprüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich für die Wiederholung des betroffenen Teils mit dem Formular «Anmeldung Wiederholung Anwaltsprüfung» anmelden. Die Wiederholung des mündlichen Teils muss in der nächsten Prüfungssession erfolgen.
Formulare:
- Anmeldung Anwaltsprüfung
- Anmeldung Wiederholung/Rückzug Anwaltsprüfung
- Besuchsnachweis Lehrveranstaltungen
- Anrechnung der mündlichen Notariatsprüfungen
- Formular betreffend Übergangsbestimmungen
Hier finden Sie die Termine und die Anmeldefristen für die Anwaltsprüfungen.
Bis zum Antritt der Prüfung können Sie die Anmeldung unter Kostenfolge (CHF 100.00 bis 200.00) per E-Mail beim Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission zurückziehen. Nach Antritt der Prüfung gilt der ohne zwingende Gründe erfolgte Rückzug als Nichtbestehen.
Zulassung
Damit Sie zur Anwaltsprüfung im Kanton Bern zugelassen werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- juristisches Lizenziat oder Masterdiplom einer schweizerischen Hochschule oder gleichwertiges juristisches Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat
- praktische Ausbildung von mindestens 18 Monaten
- Besuch von Lehrveranstaltungen über Rechtsmedizin, gerichtliche Psychiatrie, Kriminologie und Anwaltsrecht an einer Universität sowie eines Buchhaltungskurses
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Praktische Ausbildung (Praktika)
Vorlesungen/Lehrveranstaltungen und Immatrikulation
Buchhaltungskurs
Kosten
Die Prüfungsgebühren betragen CHF 2'600.00. Die Gebühren für die Wiederholung der Anwaltsprüfung betragen CHF 1'600.00 für den schriftlichen bzw. CHF 1'000.00 für den mündlichen Teil. Nach dem Aufgebot zur Prüfung erhalten Sie eine separate Rechnung für die Prüfungsgebühr.
Für das Anwaltspatent erhebt die Anwaltsprüfungskommission zusätzlich eine Gebühr von CHF 300.00.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) (SR 935.61)
- Kantonales Anwaltsgesetz (KAG) (BSG 168.11)
- Verordnung über die Anwaltsprüfung (APV) (BSG 168.221.1)
- Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) (BSG 155.21)
- Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) (BSG 161.1)