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Aktuelle Hinweise Anwaltsprüfungen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Hinweise zu den Anwaltsprüfungen und zur Anwaltsprüfungskommission.

Hinweise und Besonderheiten wegen der Covid-19-Pandemie

Die Bestimmungen der Verordnung über die Anwaltsprüfung (APV) gelten grundsätzlich unverändert weiter. Dies gilt insbesondere auch betreffend Präsenzzeit und Unterbrechungen in der praktischen Ausbildung (Art. 6 APV). Wird zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit die Präsenzzeit von mindestens 32 Stunden pro Woche unterschritten, ist ein Gesuch gemäss Art. 6 Abs. 1 APV zu stellen. Unterbrechungen, welche auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind, gelten als Unterbrechungen im Sinne von Art. 6 Abs. 2 APV. 

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