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Mieterausweisung (Exmission)

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Mieterausweisung. Das Mieterausweisungsverfahren wird auch Exmissionsverfahren genannt.

Wenn die Mieterin oder der Mieter die Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, kann die Vermieterin oder der Vermieter die Ausweisung der Mieter/innen aus dem Mietobjekt bei den Gerichtsbehörden beantragen.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen: Ist der Sachverhalt unbestritten oder kann er sofort durch Dokumente bewiesen werden und ist die Rechtslage klar, kann die Vermieterin oder der Vermieter ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen beim zuständigen Gericht einreichen. Dies ist zum Beispiel bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs der Fall.
    Auf der Website des Bundesamts für Justiz finden Sie ein Musterformular für ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen.

  • Vollstreckungsgesuch: Wurde die Gültigkeit der Kündigung und/oder der Termin der Beendigung des Mietverhältnisses bereits in einem Vergleich vor der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht, in einem Urteilsvorschlag oder in einem Gerichtsentscheid festgehalten, kann die Vermieterin oder der Vermieter ein Vollstreckungsgesuch beim zuständigen Gericht einreichen.

  • Schlichtungsgesuch: Wenn weder ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen noch ein Vollstreckungsgesuch möglich sind, kann die Vermieterin oder der Vermieter bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch einreichen.

Bei der Beurteilung des anwendbaren Verfahrens zur Mieterausweisung ist es empfehlenswert, juristischen Rat zu suchen. Dafür können Sie die kostenlose Rechtsberatung in Mietrecht der Schlichtungsbehörden des Kantons Bern in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen zur Rechtsberatung der Schlichtungsbehörden

Es ist jeweils diejenige Gerichtsbehörde zuständig, in deren Gerichtsregion sich die Wohn- oder Geschäftsräume befinden. Ausnahmsweise ist bei Geschäftsräumen das Handelsgericht zuständig.

Welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Welches Regionalgericht zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Wie viel kostet ein Mieterausweisungsverfahren?

Das Schlichtungsverfahren in mietrechtlichen Angelegenheiten ist kostenlos. Bei den Verfahren vor den Gerichten entstehen hingegen Kosten.

Die Gerichte orientieren sich bei der Festlegung der Gerichtsgebühren an den Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS).

Richtlinien des VBRS zur Festsetzung der Gerichtsgebühren und Vorschüsse in Zivilverfahren

Das Obergericht hat gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung eine Praxisfestlegung zur Streitwertberechnung bei Exmissionsentscheiden veröffentlicht.

Praxisfestlegung «Streitwertberechnung bei Exmissionsentscheiden»

Falls Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, entstehen zusätzliche Kosten.

Sie können ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen, wenn Sie die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten nicht bezahlen können.

Mehr Informationen zum Thema unentgeltliche Rechtspflege

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