Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Als Mieter/in gegen eine Kündigung vorgehen

Sie haben eine Kündigung eines Mietvertrags für Wohn- oder Geschäftsräume erhalten und sind damit nicht einverstanden. Sie können diese anfechten oder eine Erstreckung beantragen.

Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie innert 30 Tagen ein Schlichtungsgesuch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen. Als Erhalt gelten der Empfang im Briefkasten, die Übergabe durch die Post oder der erste Tag, an dem Sie die Sendung mit einer Abholungseinladung auf der Post abholen könnten.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz finden Sie ein Musterformular für ein Schlichtungsgesuch.

Es ist jeweils diejenige Schlichtungsbehörde zuständig, in deren Gerichtsregion sich die Wohn- oder Geschäftsräume befinden.

Welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

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