Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Als Arbeitnehmer/in gegen eine Kündigung vorgehen

Sie haben eine Kündigung eines Arbeitsvertrags erhalten und sind damit nicht einverstanden. Je nach Ausgangslage haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, gegen die Kündigung vorzugehen.

Als Arbeitnehmer/in können Sie die Nichtigkeit einer Kündigung oder die Erstreckung einer Kündigungsfrist geltend machen, Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung erheben oder bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung Schadenersatz verlangen.

In einem ersten Schritt müssen Sie versuchen, mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden. Wie Sie dabei in den verschiedenen Fällen vorgehen müssen, sehen Sie unten. 

Wenn Sie sich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nicht einigen, können Sie ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Sitz der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers einreichen.

Welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz finden Sie ein Musterformular für ein Schlichtungsgesuch.

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