Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Als Arbeitgeber/in gegen eine Kündigung vorgehen

Sie haben eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrags erhalten und wollen einen daraus entstandenen Schaden geltend machen.

Ist es Ihnen als Arbeitgeber/in nicht möglich, die Höhe des Schadens zu belegen, können Sie innert 30 Tagen seit dem Verlassen der Arbeitsstelle pauschal einen Viertel des Monatslohns fordern. Wenn diese Forderung nicht mit Lohnforderungen verrechnet werden kann, müssen Sie die Gegenpartei für den Betrag betreiben oder ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Wohnsitz der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers einreichen.

Welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, finden Sie mit dem Gemeindesucher.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz finden Sie ein Musterformular für ein Schlichtungsgesuch.

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