Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Eignungsprüfung und Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Eignungsprüfung und zum Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten (Prüfungsgespräch) für Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU und der EFTA.

Wenn Sie sich als Angehörige von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA in das Anwaltsregister oder die EU/EFTA-Anwaltsliste des Kantons Bern eintragen lassen wollen, müssen Sie bei der Anwaltsaufsichtsbehörde ein schriftliches Gesuch einreichen. 

Hier finden Sie Informationen zur Eintragung im Anwaltsregister des Kantons Bern.

Das Bundesrecht umschreibt in den Art. 30 bis 32 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) abschliessend, unter welchen Voraussetzungen Angehörige von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA zur Eignungsprüfung und zum Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten (Prüfungsgespräch) zugelassen werden.

Für die Durchführung der Eignungsprüfung und des Gesprächs zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten ist die Anwaltsprüfungskommission desjenigen Kantons zuständig, in dessen Register sich die Anwältinnen und Anwälte eintragen lassen wollen. Im Kanton Bern entscheidet die Präsidentin oder der Präsident der Anwaltsprüfungskommission über die Zulassung.

Mehr Informationen zur Anwaltsprüfungskommission

Eignungsprüfung

Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten

Seite teilen