Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern.
Aufgaben
Disziplinaraufsicht
Die Anwaltsaufsichtsbehörde ist Aufsichtsbehörde über im Kanton Bern praktizierende Anwältinnen und Anwälte. Sie prüft im Rahmen von Disziplinarverfahren die Einhaltung der Berufsregeln und kann bei einer Verletzung Disziplinarmassnahmen anordnen.
Befreiung vom Berufsgeheimnis
Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet über Gesuche von Anwältinnen und Anwälten zur Befreiung vom Berufsgeheimnis. Das entsprechende Verfahren wird oft auch Entbindung von der Schweigepflicht genannt.
Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der EU/EFTA-Anwaltsliste
Die Anwaltsaufsichtsbehörde ist zuständig für die Führung des Anwaltsregisters und der EU/EFTA-Anwaltsliste des Kantons Bern.
Zusammensetzung
Die Anwaltsaufsichtsbehörde besteht aus der oder dem Vorsitzenden sowie acht Mitgliedern und acht Ersatzmitgliedern. Den Vorsitz hat ein Mitglied des Obergerichts. Vier Mitglieder sind Richterinnen und Richter, vier Mitglieder im Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen und Anwälte. Davon ist mindestens je ein Mitglied französischer Muttersprache. Die gleichen Regeln gelten für die Ersatzmitglieder.
Das Obergericht wählt die Mitglieder der Anwaltsaufsichtsbehörde für vier Jahre. Die im Anwaltsregister eingetragenen Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag des Bernischen Anwaltsverbandes gewählt.
Das Obergericht führt das Sekretariat der Anwaltsaufsichtsbehörde.
Die aktuelle Zusammensetzung der Anwaltsaufsichtsbehörde finden Sie im Staatskalender.