Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Die Verfahrensbeteiligten können Eingaben an die Gerichte und Schlichtungsbehörden in Papierform oder elektronisch einreichen. Elektronische Eingaben müssen über die vom Bund anerkannten Zustellplattformen erfolgen. Bei der elektronischen Übermittlung müssen die Eingabe und die Beilagen mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein.
Mehr Informationen zu den anerkannten Zustellplattformen und der elektronischen Signatur finden Sie unter folgendem Link:
Elektronische Beschwerde (Website Bundesgericht)
Die Gerichtsbehörden können verlangen, dass die Eingabe und die Beilagen in Papierform nachgereicht werden.
Mehr Informationen: