Logo Kanton Bern / Canton de BerneZivil- und Strafgerichtsbarkeit

Akkreditierung von Medienschaffenden

Auf dieser Seite finden Medienschaffende Informationen zur Akkreditierung für Verfahren der Zivil- und Strafgerichte. 

Medienschaffende können entweder eine Akkreditierung für vier Jahre oder für ein einzelnes Verfahren (Einzelakkreditierung) beantragen. Akkreditierte Medienschaffende erhalten verschiedene Dienstleistungen und werden zum Beispiel auf Wunsch hin über Termine und Inhalte der öffentlichen Verhandlungen informiert.

Informationsreglement der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit (IR ZSG) (BSG 162.13)

Akkreditierung für vier Jahre

Das Obergericht kann eine Akkreditierung für vier Jahre erteilen, wenn Medienschaffende regelmässig für in der Schweiz erscheinende oder niedergelassene Medien über die Rechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte Bericht erstatten. Zudem müssen sie die Voraussetzungen für die Eintragung in das Berufsregister erfüllen.

Das Gesuch muss mit folgendem Formular zusammen mit den darin erwähnten Unterlagen beim Obergericht eingereicht werden.

Formular «Gesuch um Akkreditierung als Medienschaffende/r für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern»

Weitere Erläuterungen zu den Akkreditierungsvoraussetzungen und zu den Dienstleistungen für akkreditierte Medienschaffende finden Sie im Merkblatt zur Akkreditierung Medienschaffender.

Merkblatt «Akkreditierung von Medienschaffenden für die Zivil-, Straf- und Jugendgerichtsbarkeit des Kantons Bern»

Die Akkreditierung durch das Verwaltungsgericht wird durch das Obergericht anerkannt und umgekehrt. Um den Akkreditierungsausweis für die Zivil- und Strafgerichte zu erhalten, müssen Medienschaffende dem Obergericht eine Bestätigung der Akkreditierung durch das Verwaltungsgericht einreichen.

Einzelakkreditierung

Medienschaffende, die nicht über einen Akkreditierungsausweis verfügen, können durch die Verfahrensleitung für ein bestimmtes Verfahren dieselben Dienstleistungen erhalten wie akkreditierte Medienschaffende, wenn sie sich mit einem Presseausweis und einer Redaktionsbestätigung ausweisen können.

Das Gesuch ist mit folgendem Formular beim zuständigen Gericht einzureichen.

Formular «Gesuch Einzelakkreditierung für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern»

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