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Anwaltsprüfungskommission

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Bern.

Aufgaben

Die Anwaltsprüfungskommission ist zuständig für die Durchführung der Anwaltsprüfungen. Dies umfasst insbesondere das Erstellen der Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen, die Abnahme der mündlichen Prüfungen und die Bewertung sämtlicher prüfungsrelevanter Leistungen. Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.

Die Anwaltsprüfungskommission führt ausserdem die Eignungsprüfung oder das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten mit Anwältinnen und Anwälten aus den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA durch, die sich ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen wollen.

Mehr Informationen:

Zusammensetzung

Der Anwaltsprüfungskommission gehören für jedes Prüfungsfach eine Anzahl von Expertinnen und Experten als Kommissionsmitglieder an. Als Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission können Universitätsdozentinnen und -dozenten, Gerichtspersonen sowie Personen mit Anwalts- oder Notariatspatent ernannt werden.

Das Obergericht wählt die Mitglieder der Anwaltsprüfungskommission für vier Jahre. Es holt vor der Wahl jeweils Stellungnahmen des Bernischen Anwaltsverbands und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern ein.

Das Obergericht führt das Sekretariat der Anwaltsprüfungskommission.

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